Begriffe

(alphabetische Reihenfolge, kein Anspruch auf Vollständigkeit, Literatur und vollständige Quellen auf Anfrage)

Ärztehaus, das

„Der Begriff Ärztehaus ist gesetzlich nicht definiert und bezeichnet die Hülle des gemeinsam genutzten Gebäudes. Dies bedeutet, dass sich in einem Ärztehaus neben Einzelpraxen verschiedene ärztliche Kooperationen wie Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen und andere Berufsausübungsgemeinschaften, so auch MVZ, ansiedeln können.“ (KBV-Archiv)

ambulant

… bedeutet im Medizinkontext: nicht an eine Krankenhausaufnahme gebunden, nicht stationär. (Q: Duden)

Auf 100.000 Einwohner*innen kamen in der DDR durchschnittlich 130 ambulante ärztliche Arbeitsplätze. Insgesamt arbeiteten 160.00 Arbeitskräfte in der ambulanten medizinischen Versorgung. Das entsprach 28 Prozent aller Mitarbeitenden im staatlichen Gesundheitswesen.

Ambulanz, die

Das Wort stammt vom französischen Wort ambulance ab. Es hat laut Duden vier verschiedene Bedeutungen:

  • Abteilung zur ambulanten Behandlung in [größeren] Kliniken
  • Kranken-, Rettungswagen
  • Sanitäts-, Behandlungsraum für Erste Hilfe [in Betrieben]
  • bewegliches Feldlazarett; [fahrbare] ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsstation (veraltet)

In der DDR gab es 1989 130 Ambulanzen, in denen meist nur ein oder zwei Ärzte tätig waren.

Ambulatorium, das

ist eine Einrichtung zur ambulanten Behandlung.

Die ersten Ambulatorien entstanden in Deutschland in den 1920er Jahren. In ihnen behandelten von der Krankenkasse angestellte Mediziner*innen verschiedener Fachrichtungen die Patient*innen. Im Dritten Reich wurden die Ambulatorien geschlossen.

In der DDR verstand man unter einem Ambulatorium die kleine Schwester der Poliklinik mit drei bis fünf Fachabteilungen (meist Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Gynäkologie und Stomatologie). 1989 gab es 1.030 Ambulatorien, davon 314 Betriebsambulatorien.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand ermöglichen. Die Kooperationsform wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Die gesetzliche Grundlage für MVZ ist der § 95 des Fünften Sozialgesetzbuches.

Ein Medizinisches Versorgungszentrum muss von einer/m selbst im MVZ angestellten Mediziner*in ärztlich geleitet werden. Sind unterschiedliche ärztliche Berufsgruppen gemeinsam tätig (z.B. Ärzte und Psychotherapeuten), kann das MVZ auch in kooperativer Leitung geführt werden. In einem MVZ können Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig werden. (Q: KBV)

Zum 31. Dezember 2019 waren bundesweit 3.539 MVZ zugelassen. Das waren 11,5 % mehr als 2018. 21.887 Ärztinnen und Ärzte waren zum Stichtag in Medizinischen Versorgungszentren tätig, die meisten von ihnen waren Hausärzte und Fachärzte für Chirurgie bzw. Orthopädie.

 

 

In Bayern (716), Nordrhein-Westfalen (404), Niedersachsen (329) und Berlin (306) sind die meisten MVZ zugelassen. In den Neuen Bundesländern führt Sachsen mit (205).

Screenshot Anzahl der MVZ 2019 (KBV)

Die Medizinischen Versorgungszentren sind im Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Integrierte Versorgung e.V. organisiert.

Poliklinik, die

Das Wort stammt aus dem Griechischen [pólis = Stadt] und bedeutet wörtlich übersetzt Stadtkrankenhaus. Die auch in deutschen Medien gelegentlich zu beobachtende Schreibweise „Polyklinik“ ist falsch [poly = viel].

Unter Polikliniken wurden in der DDR staatliche Gesundheitseinrichtungen mit mehr als fünf Fachabteilungen verstanden. Ein/eine Ärztliche/n Direktor*in leitete die ambulante medizinische Betreuung der Versicherten eines Wohngebietes. Dazu gehörten auch der Jugendgesundheitsschutz und die Schwangeren- und Mütterberatung. Diagnostische Medizintechnik wie Röntgen oder Labor wurden gemeinsam genutzt. In einer Poliklinik konnten 20 bis 50 ärztliche Arbeitsplätze bestehen und rund 300 medizinische und therapeutische Fachkräfte beschäftigt sein. 60 Prozent aller ärztlichen Arbeitsplätze befanden sich in Polikliniken.

1989 gab es in der DDR 615 Polikliniken, davon 122 Betriebspolikliniken.

 

Praxisklinik, die

In Praxiskliniken erbringen mehrere Vertragsärzt*innen ambulante und stationäre Leistungen für gesetzlich und privat Versicherte. Im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahr 1989 wurde der Begriff erstmals in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen.

Im Jahr 2006 gründete sich als Interessenvertretung die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG). Auf deren Website sind Praxiskliniken in 30 deutschen Städten gelistet.

 

Stand: 4/2021