Das sagen die Anerkennungsbehörden – Teil 2 Sachsen-Anhalt

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Seit wann genau ist Ihre Behörde mit den Anerkennungen / Gleichstellungen der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe betraut?

1991

Welche Qualifikation und Fachkenntnisse haben die mit dem Genehmigungsverfahren beauftragten Personen?

Hierzu machen wir keine Angaben.

Wie viele Anträge auf Gleichstellung der Examen/Berufserlaubnis „Sprechstundenschwester“ mit dem Abschluss / Berufserlaubnis „Gesundheits- und Krankheitspfleger/in“ gingen seit 1990 bis heute bei Ihnen ein?

Es wird keine Statistik geführt, die die Anträge von Sprechstundenschwestern separat erfasst.

Haben sich nach der vom deutschen Bundestag 2009 positiv entschiedenen Petition (Anhang) die Antragszahlen geändert?

Es ist keine diesbezügliche Gesetzesänderung nach 2009 bekannt. Laut beigelegtem Presseartikel hatte sich der Petitionsausschuss eine Meinung gebildet und diese dem zuständigen Ministerium übermittelt. Gesetzgeberische Initiativen folgten jedoch offensichtlich nicht.

Es liegen überdies mehrere rechtskräftige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vor, die zu einem anderen Ergebnis als der Petitionsausschuss gekommen sind. Darin wurden die Ausbildungsinhalte verglichen und festgestellt, dass gerade auf dem Gebiet der Krankenpflege erhebliche Unterschiede bestehen, die eine Gleichwertigkeit zum Beruf der Krankenschwester/Gesundheits- und Krankenpflegerin ausschließen.

Anders entschieden wurden von uns Fälle, in denen Sprechstundenschwestern bereits zu DDR-Zeiten an einer Weiterbildung beispielsweise zur Fachkrankenschwester für die stationäre Betreuung erfolgreich teilgenommen haben und eine langjährige Berufspraxis in der stationären Pflege in der DDR nachweisen können. In diesen Fällen wurde die Erlaubnis zur Führung der Berufserlaubnis „Krankenschwester“ erteilt.

Wie viele davon wurden positiv beschieden, sprich bewilligt?

Siehe 4.

Wie viele wurden abgelehnt?

Siehe 4.

Was waren die häufigsten Ablehnungsgründe?

Siehe 5.

Es lag keine Gleichwertigkeit der Ausbildung vor. Die Ausbildungsinhalte der Sprechstundenschwestern waren auf die spätere Tätigkeit als sachkundige Assistenz in der ambulanten medizinischen Betreuung gerichtet.

Was empfehlen Sie bei abgelehnten Bescheiden?

Diese Thematik hat seit Jahren keine Relevanz mehr, da die letzten Ausbildungen zur Sprechstundenschwester zu Beginn der 1980er Jahre erfolgten.

Ansonsten wurde den Betroffenen empfohlen, sich Ausbildungsinhalte auf eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin anrechnen zulassen und dann eine verkürzte Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) zu absolvieren.

 

Anmerkung:

Ich hatte u.a. Einsicht in ein im März 1999 gefälltes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Senat (A 2 S 183/97).

Zitat aus dem Leitsatz:

  1. Die Ausbildung zur „Sprechstundenschwester“ berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenschwester“.
  2. Die Regelungen des Einigungsvertrages lassen nicht den Schluss zu, dass eine Gleichberechtigung beider Ausbildungen gewollt war.
  3. Der Vergleich mit Regelungen für Ausbildungen im europäischen Raum und für deren Anerkennung im Bundesgebiet führt zu keiner Gleichstellung von „Sprechstundenschwester“ mit „Krankenschwester“.

Foto: Gregor Rom (2009)

Auch am Universitätsklinikum Magdeburg wurden Sprechstundenschwestern ausgebildet.

 

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3 Kommentare zu “Das sagen die Anerkennungsbehörden – Teil 2 Sachsen-Anhalt”
  1. Ich habe in der DDR eine 3 jährige Ausbildung zum Facharbeiter für krankenpflege absolviert und nach der Wende bis heute muss ich als Hilfskraft Arbeiten. Das ist doch echt nicht normal. Wir waren früher Krankenschwester ohne Abitur, hatten die selben Aufgaben im Krankenhaus und heute sind wir nur kph unglaublich wo doch Fachkräfte gesucht werden . Wer kann mir hier helfen?

    • Liebe Kommentatorin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich antworte Ihnen separat per PN.
      Soweit mir bekannt ist, konnten Facharbeiter für Krankenpflege den ergänzenden Fachschulabschluss zu Krankenschwester/-pfleger in 2 statt 3 Jahren absolvieren. Hauptgrund könnte sein, dass die Facharbeiterausbildung auch mit 8-Klassenabschluss statt mit 10-Klassenabschluss absolviert werden konnte. Einen Antrag auf Gleichstellung sollten Sie unbedingt stellen – sofern noch nicht geschehen. Dabei sollten alle Weiterbildungen und ggf. Arbeitszeugnisse eingereicht werden. Was leider Fakt ist (nicht nur für Ihren Grundberuf): Es gelten heute andere rechtliche Regelungen als vor 1990. Bis jetzt berichteten mir alle Interviewpartner*innen, dass heute wesentlich weniger medizinische Tätigkeiten eigenständig ausgeführt werden dürfen als in der DDR. Es wird aber verstärkt über mehr delegierbare ärztliche Tätigkeiten diskutiert. Ich kann immer nur ermuntern, mehr über ostdeutsche Berufsbiografien und damit verbundene Kompetenzen zu sprechen. Alles Gute für Sie und viele Grüße, Dagmar Möbius

  2. Rosi
    Ich habe mich an die entsprechende Behörde für die Anerkennung des Berufes der Sprechstunden-schwester in Magdeburg gewendet. Der Beruf ist nicht einmal bekannt unter dieser Bezeichnung. Im stationären Bereich wird man immer noch als Hilfskraft eingestuft, obwohl der Fachschulabschluss mit dem der med. Fach-angestellten nicht zu vergleichen ist. Prüfungen im stationären Bereich wurden auf dem Abschlussdokument vermerkt und trotzdem ist man immer noch eine Hilfkraft. Naja diese Generation geht ja bald in Rente und das Thema hat sich erledigt. Achso eine Anmerkung noch , um die Ausbildung der Krankenschwester zu erwerben erhielt man nur in den neuen Bundesländern eine zeitliche Anerkennung von einem Jahr. In den alten Bundesländern durfte man dann eine 3 jährige Ausbildung absolvieren.

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