Das sagen die Anerkennungsbehörden – Teil 3 Mecklenburg-Vorpommern

Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock.

Seit wann genau ist Ihre Behörde mit den Anerkennungen / Gleichstellungen der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe betraut?

Seit August 1991.

Welche Qualifikation und Fachkenntnisse haben die mit dem Genehmigungsverfahren beauftragten Personen?

Die seit 1991 mit dem Genehmigungsverfahren beauftragten Personen hatten/haben Abschlüsse auf folgenden Gebieten: Humanmedizin, Rechtswissenschaft, Krankenpflege, Pädagogik (incl. Medizinpädagogik), Verwaltung.

Wie viele Anträge auf Gleichstellung der Examen/Berufserlaubnis „Sprechstundenschwester“ mit dem Abschluss / Berufserlaubnis „Gesundheits- und Krankheitspfleger/in“ gingen seit 1990 bis heute bei Ihnen ein?

49 Anträge.

Haben sich nach der vom deutschen Bundestag 2009 positiv entschiedenen Petition (Anhang) die Antragszahlen geändert?

Nein, die letzte Antragstellung erfolgte 2008.

Wie viele davon wurden positiv beschieden, sprich bewilligt? (Antwort bezieht sich auf Gesamtzahl der Anträge)

Es gab drei Anerkennungen auf der Grundlage einer Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29.11.1991 zur Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ und acht Anerkennungen nach erfolgreich abgelegter Kenntnisprüfung auf dem Gebiet der Krankenpflege.

Wie viele wurden abgelehnt? (Antwort bezieht sich auf Gesamtzahl der Anträge)

Es gab lediglich vier Ablehnungen; die Antragsteller haben zumeist ihre Anträge zurückgezogen.

Was waren die häufigsten Ablehnungsgründe?

Die fehlende Gleichwertigkeit zwischen angestrebter und absolvierter Ausbildung (Ausbildung zur Sprechstundenschwester war auch in DDR im Vergleich mit der Ausbildung zur Krankenschwester nicht gleichwertig); die Voraussetzungen der Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29.11.1991 waren nicht erfüllt.

Was empfehlen Sie bei abgelehnten Bescheiden?

Die Beantragung der Anrechnung der Ausbildung als Sprechstundenschwester auf die Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflege mit dem Ziel, eine verkürzte Ausbildung absolvieren zu können.

Foto: ©Bundesarchiv_Bild_183-40188-0001 Zentralbild Bez.Red.-Rostock-Löwe

Poliklinik Paulstraße in Rostock 1957

 

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