Chronik

Die Chronik ist noch unvollständig und wird kontinuierlich mit gesicherten Fakten ergänzt. (Stand: 12/2019)

29. 06. 2010 Der Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) des Deutschen Bundestages (17. Wahlperiode) wird als Drucksache 17/2100 veröffentlicht. Unter Punkt 2.12.6 Gleichstellung der Sprechstundenschwester ist nachzulesen:

“Mit dieser öffentlichen Petition, welche von 52 Mitzeichnern unterstützt wurde und zu 5 Diskussionsbeiträgen geführt hat, sollte erreicht werden, dass die in der ehemaligen DDR erworbene Ausbildung zur Sprechstundenschwester zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenschwester berechtigt.
Der Petent begründete sein Anliegen damit, dass die in der ehemaligen DDR staatlich anerkannte Ausbildung zur Sprechstundenschwester im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) nicht berücksichtigt worden sei.
Dies empfindet er als ungerecht: Denn die Sprechstundenschwestern verfügten über eine vergleichbare Ausbildung wie die Krankenschwestern. Letztlich würden diese häufig dieselben Tätigkeiten ausüben oder sogar anstelle von Krankenschwestern eingesetzt werden. Allerdings würden sie in der Regel als Arzthelfer/innen geführt und dementsprechend geringer vergütet als Krankenschwestern.
Der Petent forderte deshalb, den Beruf der Sprechstundenschwester mit dem Beruf der Krankenschwester gleichzusetzen. Den betroffenen Sprechstundenschwestern soll erlaubt werden, die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ zu führen.
Der Petitionsausschuss hat das Anliegen umfassend überprüft und unterstrich vor diesem Hintergrund mit Nachdruck, dass der heute teilweise vorgenommene Vergleich der Sprechstundenschwester mit der Arzthelferin unzulänglich ist. Aufgrund der umfassenden Ausbildung der Sprechstundenschwestern, die sich der Ausbildung zur Krankenschwester in der ehemaligen DDR offenbar zunehmend angenähert hatte, erscheint dieser Vergleich lediglich der Begriffsnähe sowie dem Umstand geschuldet, dass in der alten Bundesrepublik ein Berufsbild Sprechstundenschwester so nicht existierte.
Selbst wenn die Zahlen der betroffenen Personen verhältnismäßig gering sein mögen, sah der Petitionsausschuss einen dringenden Handlungsbedarf. Der Ausschuss hielt eine weitgehende Gleichstellung der Sprechstundenschwestern mit den Krankenschwestern für erforderlich.
Eine mögliche Lösung war nach Auffassung des Petitionsausschusses auf der Ebene des Berufsrechts zu finden. Der Petitionsausschuss äußerte die Überzeugung, dass das BMG eine dem Problem gerecht werdende Lösung zu erarbeiten vermag.
Der Petitionsausschuss empfahl daher, die Petition der Bundesregierung – dem BMG – zur Erwägung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erschien.”

 

02.07.2009 Der Deutsche Bundestag hat die Petition 486 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zur
Erwägung zu überweisen,
2. den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

(Download der Abschlussbegründung)

 

2007 Die Petition 486 “Heilberufe – Ausbildung zur Sprechstundenschwester” wird beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

 

Juli 1992 Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer erklärt: “Der Aus- und Umbau des Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern ist praktisch abgeschlossen.” Innerhalb von zwei Jahren sei die 45jährige “sozialistische Kommandowirtschaft durch ein freiheitlich-pluralistisches Gesundheitssystem” ersetzt worden. Die ambulante ärztliche Versorgung in 218 Polikliniken, 1032 Ambulatorien und 1625 staatlichen Arztpraxen gibt es nicht mehr. Statt dessen haben 25 000 Mediziner, davon 10 000 Zahnärzte, das Wunder der Wende genutzt und eine freie Praxis gegründet. (Quelle: Archiv Die ZEIT 43/1992)

23.09.1990 Der Bundestag beschließt mit Zustimmung des Bundesrates das “Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990.

Linkempfehlung: Aufbruch und Einheit. Die letzte Regierung der DDR

(siehe auch Rezension “Der Beitritt”)

 

DDR

01.09.1974 Die neu geschaffene medizinische Fachschulausbildung nimmt Absolventen der POS auf. Eine vorherige Berufsausbildung wird für das Studium an einer medizinischen Fachschule nicht gefordert. Die Ausbildung ist in 16 Fachrichtungen an 59 medizinischen Fachschulen der DDR möglich. Das dreijährige Direktstudium in der Fachrichtung Sprechstundenassistenz umfasst vom 1. bis 4. Semester 40 Unterrichtsstunden wöchentlich, im 5. und 6. Semester 43,75 Wochenstunden (mit Praxisunterricht).

 

Quelle: BArch

 

 

 

 

1966 Der Ausbildungsberuf Sprechstundenhelferin (Berufsnummer 6366/01) wird vom Ministerium für Gesundheitswesen bestätigt. Die Ausbildung kann mit dem Abschluss der POS mit 16 Jahren Jahren begonnen werden und dauert zwei Jahre. Wenig später wird eine Berufsanalyse vorgenommen und die Umbenennung des Berufes in Sprechstundenschwester vorgeschlagen (unter der gleichen Berufsnummer).

1964 Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (POS) wird für alle Kinder obligatorisch.

1959 Der Beruf Hilfsschwester wird in Krankenpflegerin umbenannt, alle anderen medizinischen Hilfsberufe werden eine voll anerkannte medizinische Berufsausbildung.

1955 Erstmalig beginnt ein Fachschulfernstudium für Hilfskräfte im Labor bzw. in Röntgenabteilungen und für Stations-, Operations-, Betriebs- und Gemeindeschwestern. Gleichzeitig wird in jedem Bezirk an einer geeigneten medizinischen Fachschule eine Abteilung für das Fachschulabendstudium eingerichtet, in der in einer in der Regel zweijährigen Ausbildung mit einem Unterrichtstag in der Woche ohne Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit die Ausbildungen in den Fachrichtungen, Krankenpflege, Säuglingspflege, Geisteskrankenpflege, Labor und Röntgen erfolgt.

„Die 1954 veränderte zweijährige Fachschulausbildung umfasste nunmehr 1478 theoretische und 1829 praktische Ausbildungsstunden. Gegenüber der bisherigen Ausbildung wurde der Anteil für die theoretische Ausbildung nur gering, aber der praktische Anteil wesentlich erweitert. Diese Form der medizinischen Fachschulausbildung blieb mit geringen inhaltlichen und Stundenveränderungen im wesentlichen bis zur Umwandlung in eine medizinische Berufsausbildung im Jahr 1961 bestehen.“

1952 Es entwickelt sich eine Berufsausbildung für medizinische Hilfskräfte. Die Lehrpläne für die Ausbildung zur Hilfsschwester enthalten anfangs einen hohen Anteil Wirtschaftsausbildung, der systematisch reduziert und 1961 völlig abgebaut wird.

1945 Für die Ausbildung mittlerer medizinischer Fachkräfte wird ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert.

(alle Fakten zum DDR-Teil stammen aus Quellen des BArch)

BRD

1990 Arbeitszeitverkürzung für Arzthelferinnen auf 39, ab 1991 auf 38,5
Wochenstunden. Der BdA weitet seine Verbandsarbeit auf die neuen Bundesländer
aus: Erste ostdeutsche Landesverbände mit zahlreichen Fortbildungen.

1989 Die neue Ausbildungsordnung zur Zahnarzthelferin tritt in Kraft. Die
Ausbildungsdauer wird bundeseinheitlich auf drei Jahre festgeschrieben.

1986 Die dreijährige Ausbildung für Arzt- und Tierarzthelferinnen tritt in Kraft.

1980 Der Lehrberuf „Zahnärztliche Helferin“ hatte sich zu dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Zahnarzthelferin entwickelt. Der Beruf der Tierarzthelferin war seit
1959 ein Anlernberuf mit zweijähriger Ausbildung und wurde seit 1969 in Anlehnung an die Ausbildungsordnung der Arzthelferinnen gelehrt. Der BdA fordert für die Tierarzthelferinnen eine eigene dreijährige Berufsausbildung.

1965 Das Bundesministerium für Sozialordnung, Bonn, erkennt eine geregelte zweijährige Ausbildung mit der Berufsbezeichnung Arzthelferin* an.

1963 Der Berufsverband der Arzthelferinnen (BdA) gründet sich in Braunschweig. Der Beruf “Sprechstundenhilfe” ist noch ungeregelt.

Quelle: Chronik des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., Stand 8/2019