Am 1. Mai 2019 bat ich die für die Anerkennung nichtakademischer Gesundheitsberufe zuständigen Behörden in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um Auskunft. In diesen Ländern wurden in der DDR examinierte Sprechstundenschwestern ausgebildet. Anträge auf Anerkennung bzw. Gleichstellung müssen im heutigen Bundesland des Studienabschlusses gestellt werden. Ich stellte allen Stellen die gleichen Fragen. Die Antworten ließen teilweise länger auf sich warten, in zwei Fällen habe ich nachgehakt. Ich dokumentiere die Antworten hier wie erhalten in sechs Folgen.
Teil 1 – Berlin, zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).
Seit wann genau ist Ihre Behörde mit den Anerkennungen / Gleichstellungen der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe betraut?
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist seit seiner Errichtung im Jahr 1998 zuständig für die nichtakademischen Gesundheitsberufe und im Rahmen dieser Zuständigkeit auch für die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Ausbildungen auf die Ausbildungen im Bereich der reglementierten Gesundheitsfachberufe.
Welche Qualifikation und Fachkenntnisse haben die mit dem Genehmigungsverfahren beauftragten Personen?
Die Mitarbeiter*innen des zuständigen Referates sind Angestellte oder Beamt*innen des nichttechnischen gehobenen Verwaltungsdienstes, die Leitung des Referates ist juristisch qualifiziert, weitere Mitarbeiter*innen des Referates verfügen über einen Masterabschluss im Bereich der Medizinpädagog
Wie viele Anträge auf Gleichstellung der Examen/Berufserlaubnis „Sprechstundenschwester“ mit dem Abschluss / Berufserlaubnis „Gesundheits- und Krankheitspfleger/in“ gingen seit 1990 bis heute bei Ihnen ein?
Hierüber wurde keine Statistik geführt. Es sind im LAGeSo keine Anträge bekannt oder erfasst. Vereinzelt wurde in den 1990er Jahren diese Thematik mit potentiellen Antragsteller*innen erörtert, die aber in der Folge keinen Antrag gestellt haben. Die Bearbeitung eines Antrages ist hier nicht bekannt.
Haben sich nach der vom deutschen Bundestag 2009 positiv entschiedenen Petition (Anhang) die Antragszahlen geändert?
Es kann verbindlich festgestellt werden, dass seit 2009 kein Antrag gestellt worden ist.
Wie viele davon wurden positiv beschieden, sprich bewilligt?
Siehe Ziffer 4 – es wurde kein Antrag positiv beschieden.
Wie viele wurden abgelehnt?
Siehe Ziffer 4 – es wurde kein Antrag abgelehnt.
Was waren die häufigsten Ablehnungsgründe?
Siehe Ziffer 6.
Was empfehlen Sie bei abgelehnten Bescheiden?
Da keine Ablehnungsbescheide erlassen wurden, erübrigt sich diese Frage.
Anmerkung: Entgegen der offiziellen Antwort liegt mir eine glaubhafte Aussage einer früheren Mitarbeiterin vor, die davon berichtete, dass „alle Anträge abgebügelt werden sollten“.
Foto: ©Dagmar Möbius (2019)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales befindet sich in Berlin-Moabit.