Der heutige Teil IV meines Interviews mit dem Vizepremier und letzten Innenminister der DDR, Dr. Peter-Michael Diestel, beschäftigt sich mit vergeblichen Anerkennungsversuchen von Sprechstundenschwestern, die juristische Fragen aufwerfen.

Foto: ©Herr Direktor (2021) Sprechstundenschwester.de interviewt Dr. Peter-Michael Diestel in seinem Arbeitszimmer.
Teil IV
Einige Sprechstundenschwestern haben bei den zuständigen Behörden versucht, ihre Anerkennung, genauer gesagt die Gleichstellung mit dem Beruf der Krankenschwester durchzusetzen. Diesen Schreiben fehlt meist die Rechtsmittelbelehrung. Wie ist das juristisch zu bewerten?
Also wenn sie eine Ablehnung erfahren haben? Sie haben sich um die Anerkennung Ihrer beruflichen Tätigkeit bemüht und haben eine eigene Entscheidung bekommen. Wenn die Entscheidung positiv wäre, wäre die Rechtsmittelbelehrung aufgeführt. Also war die Entscheidung negativ, aber ohne Rechtsmittelbelehrung. Wenn kein Rechtsmittel da ist, ist die Entscheidung so rechtskräftig geworden.
Belehrungen haben immer auch eine Frist, in der man eine Beschwerde einlegen kann. Wenn es keine Belehrung, also keine Rechtsmittel, gibt und man eine derartige Frist nicht hat, müsste man theoretisch jederzeit eine Beschwerde einreichen können. Das würde ich zumindest versuchen. Rechtsmittel sind für deutsche Beamte und deutsche Verwaltungen bei abschlägigen Entscheidungen eigentlich das Allereinfachste, um eine Entscheidung zu torpedieren. Wenn man auf das Rechtsmittel nicht hingewiesen wird, ist das eine ganz erhebliche Unterlassung. Deswegen: Wenn das regelmäßig aufgetreten ist, kann man nur vermuten, dass der Entscheider gesagt hat: Bringt das nochmal weiter zu den Gerichten. Wir haben selbst Interesse, dass das geregelt wird. Was könnte dahinterstecken?
Akut wird es, wenn sich die Betroffenen um eine rentenrechtliche Anerkennung bemühen. Weil sie zum Beispiel meinen, sie müssten mit OP-Schwestern oder medizinischem Personal gleichgestellt werden. Und das wird dann abgestritten oder möglicherweise nicht angerechnet. Für diesen Fall halte ich es schon für relevant, wenn man sich bemüht hat all die Jahre.
Wann werden die Absolventinnen dieses Berufszweigs 65 und rentenreif?
Ich war 1987/88 eine der ehemals jüngsten Absolventinnen. Von daher kann ich sagen, als ich meinen ersten Rentenbescheid bekam, war ich schockiert. Das war auch einer meiner Motivationsgründe, warum ich mich für diese Thematik engagiere, auch wenn ich selbst schon lange nicht mehr im Beruf tätig bin.
Fortsetzung folgt