Vor knapp drei Jahren berichte ich hier über das erste kommunale Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) nach neuem Recht in Ostdeutschland. Am 5. September 2025 besuchte die amtierende Brandenburger Gesundheitsministerin Britta Müller die Einrichtung in Baruth (Mark) im Landkreis Teltow-Fläming.
In einer Pressemitteilung (PI) wird Britta Müller (parteilos) wie folgt zitiert: „Medizinische Versorgungszentren sind eine tragende Säule der gesundheitlichen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Sie bieten Patientinnen und Patienten kürzere Wege, weniger Wartezeiten und eine breite Palette medizinischer Leistungen unter einem Dach. MVZ sind daher ein wichtiger Baustein für eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und möglichst ambulante medizinische Versorgung in Brandenburg.“
Und weiter:
„Stationär und ambulant dürfen nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Wir brauchen eine patientenzentrierte Versorgung, die sektorenübergreifend gedacht ist. Die Zukunft wird die ‚stambulante‘ Versorgung sein.
MVZ sind bedeutsam für ländliche Regionen
Mit Blick auf das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) entwickle die Landesregierung konkrete Pläne, wie die Bundesmittel zielgerichtet für eine stabile Gesundheitsversorgung für die Menschen in Brandenburg eingesetzt werden können. Medizinische Versorgungszentren müssten gestärkt werden – ob MVZ, Ambulant-stationäres Gesundheitszentrum (ASZ) oder Gesundheitscampus.
In den Modellen ließe sich die zeitgemäße Weiterentwicklung des Gedankens der alten Poliklinik erkennen. Allerdings könne man die modernen heutigen Zentren als „Poliklinik deluxe“ bezeichnen.
Im MVZ Baruth/Mark arbeiten aktuell vier hausärztlich tätige Fachärzte, eine Assistenzärztin, fünf Medizinische Fachangestellte und ein Azubi. „Angeboten werden unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Naturheilverfahren und Lungenfunktionstests“, informiert die PI. Laut Bürgermeister Peter Ilk sollen perspektivisch Fachrichtungen wie Arbeitsmedizin und Frauenheilkunde die medizinische Versorgung in Baruth verbessern.
Hintergrund
Die Voraussetzungen zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren sind seit 2004 in § 95 SGB V gesetzlich geregelt. MVZ können durch Ärzte, Krankenhäuser oder Kommunen gegründet werden. Viele Ärztinnen und Ärzte schätzen MVZ wegen geregelter Arbeitszeiten und geringerer Verwaltungsbelastung.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde 2015 auch Kommunen die Möglichkeit eröffnet, MVZ in eigener Trägerschaft zu gründen. In Brandenburg gibt es über 100 MVZ, darunter auch Ambulant-stationäre Gesundheitszentren und Gesundheitscampus-Modelle.
Quelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS)

Britta Müller, (parteilos, bis 2024 SPD), Ministerin für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Foto: MGS
