Das sagen die Anerkennungsbehörden – Teil 6 Thüringen

Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar.

Seit wann genau ist Ihre Behörde mit den Anerkennungen / Gleichstellungen der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe betraut?

Das Landesverwaltungsamt ist mit Fragen der Gleichwertigkeit von nichtakademischen Gesundheitsfachberufen im Sinne des Artikels 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages seit etwa 1992 befasst.

Die begrifflich nachgefragte „Anerkennung bzw. Gleichstellung“ nichtakademischer Gesundheitsberufe erfolgt (aktuell) im Zusammenhang mit der Anerkennung von im Ausland, insbesondere sog. Drittstaaten (außerhalb der EU bzw. des EWR-Raumes), erworbenen Abschlüssen.

Welche Qualifikationen und Fachkenntnisse haben die mit dem Genehmigungsverfahren beauftragten Personen?

In Pflegeberufen ausgebildete und erfahrene Fachleute sowie Bedienstete mit Verwaltungsausbildung.

Wie viele Anträge auf Gleichstellung der Examen/Berufserlaubnis „Sprechstundenschwester“ mit dem Abschluss / Berufserlaubnis „Gesundheits- und Krankheitspfleger/in“ gingen seit 1990 bis heute bei Ihnen ein? 

Hierzu wurde keine Statistik geführt.

Haben sich nach der vom deutschen Bundestag 2009 positiv entschiedenen  Petition (Anhang) die Antragszahlen geändert?

Zwar liegen hierzu keine Zahlen vor, nach Einschätzung der damit befassten Kollegen waren  im Nachgang der Petition keine erhöhten Antragszahlen festzustellen.

Wie viele davon wurden positiv beschieden, sprich bewilligt?

Mangels Statistik liegen hierzu keine Zahlen vor.

Wie viele wurden abgelehnt?

Siehe Antwort zu Frage 5.

Was waren die häufigsten Ablehnungsgründe?

Nachdem hier seit mehreren Jahren keine Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurden, sind können häufigste Ablehnungsgründe nicht (mehr) genannt werden.

Was empfehlen Sie bei abgelehnten Bescheiden?

Nachdem die Ausbildung zur Sprechstundenschwester mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 eingestellt worden war, nutzte eine Vielzahl der Sprechstundenschwestern Angebote zu Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu Fachangestellten, auch mit verkürzten, in der Mehrzahl berufsbegleitenden, Ausbildungen zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger oder zur Gesundheits- und Krankenschwester / zum Gesundheits- und Krankenpfleger.  

Daneben wurden bis 1994 durch die Landesärztekammer umfangreiche Weiterqualifizierungen für Sprechstundenschwestern angeboten, vorrangig auf dem Gebiet des Abrechnungswesens, die die Gleichstellung zum Beruf der Arzthelferin bzw. zur medizinischen Fachangestellten ermöglichte. Diese Angebote wurden eingestellt, nachdem die Anmeldungen für diese Kurse stagnierten.

Da seit mehreren Jahren keine Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit mehr gestellt werden, wird insoweit auch kein Handlungsbedarf gesehen.

Anmerkung:

Bezüglich der Antwort auf Frage 2 habe ich das Landesveraltungsamt Thüringen um eine präzisierende Antwort gebeten. Antwort steht aus.

 

Foto: Michael Sander (2009)

An der Medizinischen Fachschule am Leipziger Platz in Erfurt wurden ab 1960 Sprechstundenschwestern in Erwachsenqualifizierung ausgebildet.

 

, ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert