Es vergeht kein Tag, an dem über den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege, geklagt wird. Examinierte Sprechstundenschwestern könnten und einige wollen in der Corona-Pandemie in der ambulanten oder stationären Pflege arbeiten/helfen. Vor dem Hintergrund anhaltend praktizierter Kurzarbeit im ambulanten Bereich* wären Kapazitäten vorhanden. Aktuelle Zuschriften monieren: Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen dürfen sie es nicht. Oder nur auf Hilfskraftniveau. Digitale Bewerbungsmöglichkeiten berücksichtigen ostdeutsche Biografien selten oder nicht. Die gut gemeinte Kampagne #pflegereserve macht keine Ausnahme.
*Von März bis Mai 2020 wurde für 838.804 Arbeitnehmer*innen im Gesundheits- und Sozialwesen Kurzarbeitergeld beantragt. Darunter waren 326.680 Mitarbeiter*innen von Arzt- und Zahnarztpraxen (März 40.977, April 259.662, Mai 26.041). Quelle
Die von der Bertelsmann Stiftung initiierte und von zahlreichen Fachverbänden unterstützte Website https://pflegereserve.de/ lädt ein:
Sie sind Fachkraft, arbeiten aber aktuell nicht in einem Pflegeberuf? Und Sie möchten während der Covid-19-Pandemie helfen? Registrieren Sie sich hier. Wir bringen Sie mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Ihrem Umfeld zusammen. Den Umfang Ihres Engagements bestimmen Sie.
Gesucht werden Fachkräfte aus dem Pflegeumfeld, die aktuell in einem anderen Beruf arbeiten oder ihre Pflegetätigkeit zeitlich ausweiten könnten:
- Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
- Altenpfleger*innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
- Gesundheits- und Pflegeassistenzen
- Hauswirtschafter*innen
- Hauswirtschaftsassistenzen
- Betreuungskräfte
Nicht gewollt oder vergessen?
Das Dilemma nicht gleichgestellter Gesundheitsberufe, beispielhaft der examinierten Sprechstundenschwestern, wird in der Eingabemaske „Ausbildung und Qualifizierung“ deutlich.
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen werden gesucht. Eine mindestens dreijährige Ausbildung ist obligatorisch, wird aber nicht explizit erwähnt.
Gesundheits- und Pflegeassistenz, Krankenpflegehelfer*innen, Altenpflegehelfer*innen oder vergleichbar mit einem ein- oder zweijährigen staatlichen Abschluss dürfen sich bewerben. In der DDR ausgebildete Sprechstundenschwestern fallen nicht darunter. Auch wenn sie in der Praxis als Assistentinnen gelten, haben sie (mindestens) ein dreijähriges medizinisches Fachschulstudium abgeschlossen und sind damit höher qualifiziert.
Hauswirtschafterin und Hauswirtschaftsassistenz sind die meisten Sprechstundenschwestern ehrenhalber bzw. aus ihrer Erfahrung als Familienmanagerinnen.
Betreuungskraft gemäß §53c SGB XI, ehemals §87b, ist kein Berufsabschluss, sondern eine Weiterbildung mit mindestens 160 Stunden Qualifizierungsumfang, für die ein Hauptschulabschluss empfohlen (!) wird.
Ergo: Solange im Personalwesen in Kategorien und nicht in Ressourcen gedacht wird, werden reale Möglichkeiten verschenkt und berufserfahrene Menschen weiterhin verprellt.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch Medizinische Fachangestellte, als die examinierte Sprechstundenschwestern heute klassifiziert werden, nach wie vor um Sichtbarkeit kämpfen.
Screenshot: MFA am Limit
Was sich leicht ändern ließe
Neben der seit Jahrzehnten geforderten berufsrechtlichen Gleichstellung von Sprechstundenschwestern mit Krankenschwestern, ließen sich diese Dinge sehr schnell und sehr einfach ändern:
- Alle Online-Bewerbungsformulare berücksichtigen ostdeutsche Biografien (Beispiel: Absolvent*innen der Polytechnischen Oberschule haben weder einen Hauptschul- noch einen Realschulabschluss.)
- Personaler*innen machen sich über ostdeutsche Bildungsverläufe kundig und urteilen erst, wenn sie tatsächlich wissen, worüber sie sprechen.
- Politiker*innen schaffen bisher noch nicht vorhandene gesetzliche Klarheiten und bekennen sich zu spezifisch ostdeutschen fachlichen Berufsbesonderheiten.
- Bildungswissenschaftler*innen vergleichen förderal erworbene Abschlüsse und ermöglichen die Anerkennung von Kompetenzen.
- Anerkennen, was ist und nicht, was (aus bundes- = westdeutscher Sicht) sein müsste.
Aufmacherfoto: Tumisu/pixabay