BMG: Berufliche Qualifikation als Sprechstundenschwester weiterhin anerkannt

Wie vor zwei Monaten hier mitgeteilt, hatte das Bundesgesundheitsministerium auf meine erneute Anfrage zur Anerkennung der examinierten Sprechstundenschwestern im Februar 2020 geantwortet. Neues war dem zweiseitigen Schreiben nicht zu entnehmen.

Deshalb hatte ich vor Veröffentlichung auf dieser Webseite diese drei präzisierenden Fragen nachgereicht:

  1. Was ist im BMG nach der Empfehlung des Petitionsausschusses 2009 konkret unternommen worden?
  2. Gab es ein Gutachten? Wenn ja, von wem, wo einsehbar, welche Schlussfolgerungen?
  3. Wenn nein, warum nicht?

Eine innerhalb von zwei Wochen gewünschte Antwort erfolgte bis heute nicht. Auch angesichts der derzeitigen Belastungen durch die Corona-Pandemie entspricht das dem bisher gewohnten Umgang mit diesem „vergessenen medizinischen Fachschulberuf“.

Die Antwort des BMG vom 10. Februar 2020 kann hier heruntergeladen werden.

Das Wichtigste für alle noch tätigen examinierten Sprechstundenschwestern:

„Die berufliche Qualifikation zur Sprechstundenschwester ist weiterhin anerkannt.“

Das dürfte all denen als Argumentationshilfe dienen, die mir mitteilten, dass sie heute in der Praxis (in Ambulanz, Klinik oder Pflegedienst) weder Medikamente setzen und verabreichen noch Insulin spritzen dürfen.

Auf mich zunehmend erreichende Anfragen zum DDR-Berufsbild werde ich in den kommenden Wochen eingehen, da teilweise auch offizielle und online einsehbare Dokumente ein unvollständiges oder sogar unrichtiges Bild zeichnen.

So enthielt der Berufsbilderkatalog der Agentur für Arbeit im Jahr 2006 noch die Tätigkeitsbeschreibung für Sprechstundenschwestern mit dem Hinweis auf das zugrunde liegende Fachschulstudium (wenngleich die angegebene Quelle nach meinen bisherigen Recherchen mindestens in Hinsicht der Jahreszahlen korrigiert werden müsste). Im Jahr 2020 gibt es nur noch das Berufsbild Medizinische Fachangestellte (vormals Arzthelferin).

 

 

 

Foto: Archiv Dagmar Möbius

Deckblatt eines medizinischen Fachschulzeugnisses der DDR (Teilansicht)

 

[Missbrauch ist strafbar.]

 

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3 Kommentare zu “BMG: Berufliche Qualifikation als Sprechstundenschwester weiterhin anerkannt”
  1. Bezugnehmend auf die Antwort v. BMG / 10.2.20 empfinde ich es wieder als eine Farce bzüglich der Gründe. Man sollte sich vielleicht die Ausbildungsfächer incl. der Prüfungsabläufe zu Gute ziehen, welche den Fachschulabschluss voraussetzen. das Arbeiten / Praktikum( gleich der Krankenschwester ) auf verschiedenen Stationen im Krankenhaus / Altenpflege welche schrifltlich nachwiesen werden mußten wurden explizit erfasst um zur den Prüfungen zugelassen zu werden.Kranken- u. Sprechst.-schwestern wurden von den gleichen Mentoren ausgebildet bzw. die Prüfungen vom gleichen Prüfungsausschuss abgenommen.
    Ich kann nur sagen peinlich, peinlich!!

    • Ich habe u.a. die Studienpläne aller relevanten medizinischen Fachschulberufe bereits verglichen und werde zu gegebener Zeit mehr darüber veröffentlichen. Mir vorliegende Dokumente der Agentur für Arbeit legen zudem nahe, dass genau bekannt war und ist, welche Qualität die Ausbildungen hatten. Dass das rund um die Wende aus Zeit- und Kenntnismangel möglicherweise übersehen wurde, mag sein – JETZT, nach 30 Jahren, kann und muss man die politischen Versäumnisse korrigieren.

  2. Pingback: Zwei Jahre online – eine Zwischenbilanz – Sprechstundenschwester

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